§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Schlebach AG erfolgen
ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie
schriftlich bestätigen.


§2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote der Schlebach AG in Preislisten, Inseraten und auf der
Webseite sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für
Schlebach AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen
werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen,
Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu
verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei
denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.


§3 Preise
1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exkl. Transportkosten,
inkl. 8 % MwSt.

§4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter
Lieferfristen und Liefertermine durch Schlebach AG steht unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Schlebach AG
durch Zulieferanten und Hersteller.


§5 Annahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme
der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen
zu wollen, kann Schlebach AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Schlebach AG ist
berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des
vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen
Schadens vorn Käufer zu fordern.


§6 Lieferung
1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der
Schlebach AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden.
Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder
schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung
anzumelden.


§7 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand
sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine
im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Schlebach
AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.


§8 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt
1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere
Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung,
soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch,
soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und
Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten
zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten
Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/
Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen.
4. Gewährleistungsansprüche gegen Schlebach AG stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.


§9 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Schlebach AG.

§10 Zahlung
1. Die Zahlung erfolgt durch Kreditkartenbelastung. Es gelten zusätzlich die
Bestimmungen der Kreditkartenherausgeber.


§11 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der
Produkte wird jede Haftung abgelehnt.


§12 Datenschutz
1. Schlebach AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer,
gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
2. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.


§13 Gerichtsstand
1. Basel ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das
Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Schlebach AG

Basel, 03.08.2017